Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
G. Beneke GmbH
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen unserer Firma und den inländischen und ausländischen Abnehmern unserer Erzeugnisse einschließlich Arbeitsausführungen, wie z.B. Montagen und Reparaturen gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1. Unsere Angebote sind in allen Fällen freibleibend. Andere Vertragsbedingungen des Bestellers werden für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Weitere Vereinbarungen werden ungültig, wenn wir sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen.
Der Liefervertrag soll gelten, auch wenn einzelne Abmachungen nicht wirksam sind. Der Besteller kann Rechte aus dem Vertrag nicht übertragen.
2. Lieferung und Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Abnehmers. Eine Transportversicherung wird von uns nur im Auftrage und dann zu Lasten des Abnehmers abgeschlossen. Dies gilt auch für Waren- und Reparatursendungen, die wir “frei” versenden. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferung erfolgt ab unserer Firma. Verpackungen können am Sitz unserer Firma zurückgegeben werden. Eine Abholpflicht besteht auf jeden Fall nicht. Nach Ablauf einer Abnahmefrist sind wir zur Lieferung nicht mehr verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig. Wir dürfen vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlungen verlangen oder unsere Lieferungen von der Hergabe von Sicherheiten abhängig machen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen. Diese Rechte bestehen insbesondere, wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht sofort beglichen werden.
3. Nicht von uns zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von unseren Lieferpflichten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Dem Abnehmer verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4. Die in den Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich auf Lieferung ab Werk, unverpackt, unversichert, unverzollt und ohne Mehrwertsteuer. Reparaturkosten sowie verauslagte Kosten sind grundsätzlich nicht skontierbar. Ab dem Fälligkeitstermin unserer Forderungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche wegen Verzuges bleiben hiervon unberührt.
5. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung offen stehende Forderungen unser Eigentum. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Abnehmer als Bezogenen. Die Be- und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware zum Rechnungswert sämtlicher fremder Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Abnehmer verwahrt diese unentgeltlich für uns. Die entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Nur Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung unserer Ware, sei es vor oder nach Verarbeitung und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Eine Weiterveräußerung ist untersagt, wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht auf uns übergehen. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit fremden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderung so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen-über ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Die Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat uns der Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokolle) mitzuteilen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer belastet. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Musterlieferungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die als Musterlieferung gelieferte Ware binnen 4 Wochen ab Datum des Versandtages zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt nur im Originalzustand frei Haus. Nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen ab Datum des Versandtages erfolgt Rechnungsstellung bezüglich der Musterlieferung.